Wir sind eine breit aufgestellte Kanzlei, die sowohl beratend als auch im Rahmen von Prozessvertretungen im Bereich des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Sozialrechts, Verwaltungsrechts aber auch im Bereich des Familienrechts, Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig ist.
Wir haben bewusst auf Spezialisierungen verzichtet, da wir der Meinung sind, dass eine umfassende Kenntnis in vielen Rechtsgebieten, welche wir in der langjährigen beruflichen Praxis erworben haben, zu einer zielführenden und erfolgreichen Vertretung notwendig ist.
Sowohl im privaten Bereich, als auch im gewerbliche Tätigkeitsbereich treten wegen der vielfältigen Möglichkeiten von Regressforderungen oder bußgeldbewehrter, strafrechtlicher Konsequenzen eines unbedachten Handelns, rechtsgebietsüberschneidende Probleme auf.
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Lösung dieser Probleme im gegenseitigen Vertrauen zu begleiten.
Gerne sind wir für Sie auch in Form von pauschalen Beratungsverträgen tätig.
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